Sprechfunk Übungsgenerator

Übungsfunkverkehr – wenn geübt wird, muss das jeder hören

Eine Sprechfunkbetriebsübung ist kein rechtsfreier Raum: Sie läuft auf denselben Netzen und oft in Hörweite derselben Funkstellen wie der Einsatzbetrieb. Deshalb regelt die PDV/DV 810.3 „Sprechfunkdienst“ ausdrücklich, wie Übungsverkehr zu kennzeichnen ist – und wie eine echte Meldung mitten in der Übung durchkommt.

Zwei Begriffe muss jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kennen: „Übung“ und „Tatsache“. Sie sind der Unterschied zwischen einer sauber geführten Übung und einem Fehlalarm.

Der Vermerk „Übung“

Übungsnachrichten sind mit dem besonderen Vermerk „Übung“ zu kennzeichnen. Damit ist für jede mithörende Funkstelle sofort klar, dass die Meldung nicht aus einer realen Lage stammt – auch für die, die von der Übung nichts weiß.

Zusätzlich gilt: Während der Übung ist in gewissen Zeitabständen auf den Übungsbetrieb hinzuweisen. Ein Hinweis zu Beginn reicht also nicht – wer später einschaltet, muss die Einordnung ebenfalls mitbekommen.

„Heros Musterstadt 21/10 an alle – Durchsage – Übung – hier läuft eine Sprechfunkbetriebsübung – Ende.“

Weitergehende Regelungen legt die Übungsleitung im Einvernehmen mit der Betriebsleitung im Einzelfall fest – etwa, ob jede einzelne Nachricht den Vermerk trägt oder ob ein regelmäßiger Sammelhinweis auf der Übungsrufgruppe genügt. Diese Absprache gehört in jede Übungsplanung.

Das Stichwort „Tatsache“

Wenn während einer Übung etwas wirklich passiert – ein Unfall auf dem Übungsgelände, ein tatsächlicher Alarm, eine echte Gefahr – darf diese Meldung nicht im Übungsverkehr untergehen. Dafür gibt es das Stichwort „Tatsache“:

  • Tatsachen sind durch das Stichwort „Tatsache“ anzukündigen.
  • Sie haben Vorrang vor dem Übungsverkehr – und unterbrechen ihn.

„Heros Musterstadt 21/10 von Heros Musterstadt 22/51 – Tatsache – kommen.“

„Hier Heros Musterstadt 21/10 – kommen.“

Für die Übungsleitung: Das Stichwort „Tatsache“ vor der Übung ausdrücklich ansprechen. Wer es nicht kennt, versucht im Ernstfall höflich abzuwarten, bis die Rufgruppe frei ist – genau das darf nicht passieren.

Nach Abarbeitung der Tatsachenmeldung wird der Übungsverkehr wieder aufgenommen – sinnvollerweise mit einem erneuten Hinweis auf den Übungsbetrieb.

Vorrangstufen: Einfach, Sofort, Blitz, Staatsnot

Nachrichten werden nach Vorrangstufen eingeteilt. Die Vorrangstufe bestimmt die Reihenfolge der Abfertigung – und ob laufender Verkehr unterbrochen werden darf. Vergeben wird sie vom Aufgeber der Nachricht, nicht vom Betriebspersonal.

Vorrangstufen im BOS-Fernmeldeverkehr nach PDV/DV 810.3
Vorrangstufe Vermerk Bedeutung
Einfach kein Vermerk Der Regelfall. Abfertigung in der Reihenfolge des Eingangs.
Sofort „Sofort“ Dringende Nachricht mit besonderer Eilbedürftigkeit, bei der jede Verzögerung nachteilige Folgen hätte. Wird vor Einfach-Nachrichten abgefertigt – bestehender Verkehr wird nicht unterbrochen.
Blitz „Blitz“ Sehr dringende Nachricht. Nur aufzugeben zum Schutz menschlichen Lebens, zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen, bei Katastrophen oder im dringenden Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Unterbricht bestehenden Verkehr niederer Vorrangstufe.
Staatsnot „Staatsnot“ Vor allen anderen Nachrichten abzufertigen. Darf nur von der Bundesregierung oder den Landesregierungen aufgegeben werden.

Können Staatsnot- oder Blitz-Nachrichten nicht sofort befördert werden, ist der Aufgeber unverzüglich zu benachrichtigen. Erkennt das Betriebspersonal, dass eine Vorrangstufe offensichtlich unzutreffend verwendet wird, ist der Aufgeber darauf hinzuweisen.

Wichtig für den Digitalfunk: Im Digitalfunk BOS können für normale Sprechfunkstellen keine Gespräche unterbrochen werden. Die Vorrangstufen wirken dort über die Abfertigungsreihenfolge und die Disziplin der Teilnehmer, nicht über eine technische Vorrangschaltung.

Für Übungen sind die Vorrangstufen ein dankbares Trainingsziel: Eine eingestreute Sofort- oder Blitz-Nachricht zeigt sofort, ob die Rufgruppe Prioritäten sauber verarbeitet.

Verkehrsformen: Linie, Stern, Kreis, Quer

Die Verkehrsformen beschreiben, wie Fernmeldebetriebsstellen in einem Netz zusammenwirken. Wer eine Übung plant, legt damit fest, wer überhaupt mit wem sprechen darf – und wie viel Koordination die Rufgruppe verträgt.

Verkehrsformen im Fernmeldebetrieb
Verkehrsform Beschreibung
Linienverkehr Am Nachrichtenaustausch sind nur zwei Fernmeldebetriebsstellen beteiligt.
Sternverkehr Mehrere Betriebsstellen tauschen Nachrichten mit einer gemeinsamen Gegenstelle mit Leitfunktion aus – dem Sternkopf. Das klassische Muster „alle sprechen mit der Leitstelle“.
Kreisverkehr Mehrere Betriebsstellen tauschen gleichberechtigt Nachrichten aus. Eine Betriebsstelle ist mit der Leitung zu beauftragen.
Querverkehr Nachrichtenaustausch zwischen Betriebsstellen verschiedener Verkehrsbereiche oder -kreise. Kann vorbereitet oder unvorbereitet erfolgen.

Für den Dienstabend ist der Sternverkehr der übliche Einstieg: eine Übungsleitung als Sternkopf, alle anderen als Außenstellen. Anspruchsvoller – und für geübte Gruppen lohnender – ist der Kreisverkehr, weil dort jede Station selbst entscheiden muss, wann die Rufgruppe frei ist.

Nachrichtenarten und Aufgabeberechtigung

Unterschieden werden formlose und formgebundene Nachrichten:

  • Formlose Nachrichten als Gespräch (G), Durchsage (D), Fernkopie (F) oder Notiz (N). Sie dienen dem unmittelbaren Informationsaustausch und sind grundsätzlich nicht nachzuweisen. Im THW ist die formlose Nachricht der Standard.
  • Formgebundene Nachrichten als Spruch (Sp) oder Fernschreiben (Fs). Sie werden auf dem Nachrichtenvordruck aufgegeben und nachgewiesen.

Auf Fernmeldenetzen der BOS dürfen nur Nachrichten dienstlichen Inhalts befördert werden. BOS sowie deren Dienststellen, Einrichtungen und Einheiten sind für Nachrichten über eigene Fernmeldeverbindungen aufgabeberechtigt. Zweifel an der Aufgabeberechtigung sind vor Annahme der Nachricht zu klären.

Nachrichten sind bei der Fernmeldebetriebsstelle grundsätzlich auf dem ausgefüllten Nachrichtenvordruck aufzugeben und vom Betriebspersonal mit einem Annahmevermerk (Annahmedatum, Annahmezeit, Name des Annehmenden) zu versehen. Eigenmächtiges Ändern einer Nachricht ist dem Betriebspersonal verboten – erlaubt ist nur das betriebsgerechte Aufbereiten wie das Ordnen der Anschriften.

Betriebsunterlagen und Aufbewahrungsfristen

Betriebsunterlagen sind alle Unterlagen, die zur Regelung des Dienstbetriebs, zur Dokumentation und Nachweisung sowie zur nachträglichen Analyse des Betriebsablaufs benötigt werden. Zu ihnen zählen unter anderem:

  • das Technische Betriebsbuch (Fb Fü 44),
  • der Funkplan (Fb Fü 45),
  • die Fernmeldeskizze (Fb Fü 77),
  • der Nachrichtenvordruck (Fb Fü 38),
  • der Allgemeine Meldevordruck (Fb Fü 1),
  • Kennzeichen-, Rufzeichen- und Rufnamenverzeichnisse.

Das Technische Betriebsbuch dokumentiert den Betriebsablauf einer Fernmeldebetriebsstelle: Datum und Uhrzeit, Betriebsaufnahme, Namen des Betriebspersonals, Ablösungen, Betriebsende, Kanal- und Rufgruppenwechsel, Absender und Empfänger von Nachrichten, Ereignisse und Störungen. Es wird für jede Fernmeldezentrale bzw. Führungsstelle geführt – für Technische Züge ist es nicht unbedingt notwendig.

Aufbewahrungsfristen für Betriebsunterlagen
Unterlage Aufbewahrungsfrist
Übermittelte Nachrichten24 Stunden
Beförderte Nachrichten1 Monat
Betriebsbücher und Nachweisungen3 Monate

Unbefugtes Ändern in Betriebsunterlagen ist verboten – notwendige Berichtigungen sind zu bestätigen. Genau deshalb ist das Regiebuch einer Übung mehr als Statistik: Es ist die Übungsvariante derselben Dokumentationspflicht, die im Einsatz gilt.

Checkliste für die Übungsleitung

  • Vor der Übung: Übungsrufgruppe bzw. -kanal mit der zuständigen Stelle abstimmen, Regelung zur Kennzeichnung der Übungsnachrichten mit der Betriebsleitung festlegen.
  • Zu Beginn: Alle Teilnehmer melden sich im Sprechfunkverkehrskreis an; Verständigungsbetrieb („Frage Verständigung“) durchführen.
  • Einweisung: Vermerk „Übung“ und Stichwort „Tatsache“ ausdrücklich erklären – auch erfahrenen Teilnehmern.
  • Während der Übung: In gewissen Zeitabständen auf den Übungsbetrieb hinweisen.
  • Dokumentation: Nachrichten auf dem Meldevordruck mitschreiben lassen, Betriebsablauf im Regiebuch festhalten.
  • Zum Schluss: Übungsende ansagen, Abmeldung aus dem Sprechfunkverkehrskreis, dann die Auswertung anhand des Nachrichtenplans.

Sprechfunkbetriebsübung vorbereiten

Teilnehmer eintragen, Funksprüche wählen – Vordrucke, Nachrichtenplan und Live-Übungsleitung erzeugt der Generator. Kostenlos, ohne Anmeldung, quelloffen.

Übung erstellen Funkübung planen Betriebsworte Sprechfunk-Regeln